1. Leistungsphase
Grundlagenermittlung
Grundlagen für Ihre konkrete Planung. Abfrage Ihrer baulichen Vorstellungen (Raumprogramm) und finanzielle Möglichkeiten. Begehung des Grundstücks, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Festlegung der weiteren Fachplaner. Bestehende Unterlagen wie Lagepläne, Leistungspläne, bestehende Pläne des Gebäudes (bei Sanierung) werden zusammengetragen.
2. Leistungsphase
Vorplanung
In der Vorplanung erstellt der Architekt skizzenhaft einen Vorentwurf Ihres Hauses. In den Grundriss-, Schnitt- und Ansichtsskizzen sind schon viele Ihrer Vorstellungen enthalten.
3. Leistungsphase
Entwurfsplanung
Durcharbeiten des Planungskonzepts und das stufenweise Erarbeiten einer zeichnerischen Lösung unter Berücksichtigung gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer und wirtschaftlicher Anforderungen.
4. Leistungsphase
Genehmigungsplanung
Erarbeiten von Unterlagen für die erforderlichen Baugenehmigungen, der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, das Einreichen dieser Unterlagen und das Führen noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden.
5. Leistungsphase
Ausführungsplanung
Die Ergebnisse der bisherigen Entwürfe werden im Austausch mit Fachplanern weiter ausgearbeitet und eine Berechnung der benötigten Baustoffmengen berechnet. Diese Mengen dienen als Grundlage für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse.
6. Leistungsphase
Vorbereitung der Vergabe
Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen.
7. Leistungsphase
Mitwirkung bei der Vergabe
Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen.
Verhandlungen mit den Bietern durchführen.
8. Leistungsphase
Objektüberwachung
Koordinieren der einzelnen Gewerke und Überwachung der fachlich korrekten Ausführung, sowie feststellen von Mängeln.
Überprüfung der Rechnungen und Übergabe des Objekts.
9. Leistungsphase
Objektbetreuung und Dokument
Im Falle auftretender Mängel überwacht der Architekt die veranlasste Mängelbeseitigung.